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Kein Bestandsschutz bei mobilem Halteverbot!Parkt ein Autofahrer sein
Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße zunächst ordnungsgemäß,
so kann er sich dennoch nicht darauf verlassen, daß das Parken an
dieser Stelle auch nach mehreren Tagen noch gestattet ist. Wird ein Halteverbotsschild
z.B. aufgrund einer Baustelle o.a. aufgestellt, so sind die Abschleppkosten
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