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Falschparker - Halter muß Abschleppkosten zahlen

Nach den Gesichtspunkten der Geschäftsführung ohne Auftrag haftet der Fahrzeughalter für die Abschleppkosten, wenn sein Fahrzeug wegen unberechtigten Parkens abgeschleppt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Markierung des absoluten Halteverbots nur schwach zu sehen war.

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