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Falschparker - Halter muß Abschleppkosten zahlenNach den Gesichtspunkten
der Geschäftsführung ohne Auftrag haftet der Fahrzeughalter für
die Abschleppkosten, wenn sein Fahrzeug wegen unberechtigten Parkens abgeschleppt
wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Markierung des absoluten Halteverbots
nur schwach zu sehen war.
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