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Parkplätze und Vorfahrtsregeln
Die Regeln über die Vorfahrt im Straßenverkehr finden auf Parkplätzen nur eingeschränkte Anwendung, da diese nicht dem fließenden sondern dem ruhenden Verkehr dienen. In einem erhöhten Maße ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und gegenseitiger Verständigung zu beachten.
Ein von rechts kommender Kraftfahrer darf auch bei einem Parkplatz dessen Fahrspuren eindeutigen Straßencharakter haben nicht ohne weiteres darauf vertrauen, daß ihm der Vorrang eingeräumt wird. Darüber hinaus ist besonders aufmerksam und ständig bremsbereit mit angemessener Geschwindigkeit zu fahren, da stets mit rangierenden oder ein- und ausparkenden Fahrzeugen zu rechnen ist. Die angemessene Geschwindigkeit darf regelmäßig 10 km/h nicht überschreiten.

AG München, 16.2.2007 - Az: 343 C 28802/06