| 300 Knöllchen in drei Jahren - Fahrerlaubnis futsch! |
| Gibt ein Inhaber einer
Fahrerlaubnis durch geringfügige Ordnungswidrigkeiten zu erkennen,
grundsätzlich nicht zur Einhaltung von Parkvorschriften bereit zu
sein, kann dies Zweifel an der Fahreignung begründen. Im vorliegenden
sprachen mehr als 300 Knöllchen innerhalb von drei Jahren eine deutliche
Sprache. Der Entzug der Fahrerlaubnis wurde daher bestätigt.
VG Berlin, 9.5.2007 - Az: VG 11 A 247.07 |