| Rangierunfall - Falschparker haftet mit |
| Blockiert ein verkehrswidrig
abgestelltes Fahrzeug eine Grundstücksausfahrt teilweise und bleibt
ein anderes Fahrzeug beim Versuch aus der Ausfahrt herauszufahren an einer
Begrenzungsmauer hängen, so haftet der Falschparker für den Schaden
mit. Im vorliegenden Fall betrug die Quote 25%, da der Geschädigte
versucht hatte, trotz der erkennbaren Engstelle ohne Einweiser herauszufahren.
AG Frankfurt/Main, 21.7.2006 - Az: 32 C 518/06 - 22 |