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Rangierunfall - Falschparker haftet mit

Blockiert ein verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug eine Grundstücksausfahrt teilweise und bleibt ein anderes Fahrzeug beim Versuch aus der Ausfahrt herauszufahren an einer Begrenzungsmauer hängen, so haftet der Falschparker für den Schaden mit. Im vorliegenden Fall betrug die Quote 25%, da der Geschädigte versucht hatte, trotz der erkennbaren Engstelle ohne Einweiser herauszufahren.
AG Frankfurt/Main, 21.7.2006 - Az: 32 C 518/06 - 22
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