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Führerscheinentzug auch bei FalschparkenEine Fahrerlaubnis kann
wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr
entzogen werden, wenn eine Vielzahl geringfügiger Verkehrsverstöße
mit entsprechenden Punkteeintragungen vorliegen. Im vorliegenden Fall lagen
insgesamt 27 Verstöße nebst zwei nicht unerheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen
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