| Dauerdelikt - Nur ein Strafzettel |
| Parkt ein Verkehrsteilnehmer
verbotswidrig auf einem Behindertenparkplatz und erhält er hierfür
eine gebührenpflichtige Verwarnung, so kann ihm keine zweite Verwarnung
ausgestellt werden, wenn sich das Fahrzeug auch noch eine halbe Stunde
später auf dem Behindertenparkplatz befindet, da es sich hierbei um
ein Dauerdelikt handelt und nicht um mehrere örtlich identische Parkverstöße.
OLG Jena, 3.11.2005 - Az: 1 Ss 226/05 |