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Mit Kopie eines fremden Ausweises auf Schwerbehindertenparkplatz geparktStellt ein Nichtbehinderter
sein Fahrzeug auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz und plaziert gut sichtbar
eine Farbkopie eines fremden Schwerbehinderten- und Parkausweises, so kann
dies als Urkundenfälschung geahndet werden. Dies gilt auch dann, wenn
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