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Behindertenparkplatz – keine Ausnahme für Anwälte
Auch ein Anwalt kann nicht beanspruchen, daß ihm das kurzfristige Abstellen seines Fahrzeuges auf einem Behindertenparkplatz erlaubt wird, damit er Akten transportieren kann.

VG Frankfurt/Main, 14.9.2004 – Az: 12 E 3466/04