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Parken auf Behindertenparkplatz – es kann sofort abgeschleppt werden!Parkt ein Fahrzeug unberechtigt
auf einem Schwerbehindertenparkplatz, der einem Behinderten zugeteilt wurde,
so kann dieses grundsätzlich sofort abgeschleppt werden, da an der
Freihaltung besonderes öffentliches Interesse besteht. Wurde das Fahrzeug des Parkberechtigten von „seinem“ Parkplatz abgeschleppt, weil der Parkausweis nicht gut lesbar Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |