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Parken auf Behindertenparkplatz – es kann sofort abgeschleppt werden!

Parkt ein Fahrzeug unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz, der einem Behinderten zugeteilt wurde, so kann dieses grundsätzlich sofort abgeschleppt werden, da an der Freihaltung besonderes öffentliches Interesse besteht. 

Wurde das Fahrzeug des Parkberechtigten von „seinem“ Parkplatz abgeschleppt, weil der Parkausweis nicht gut lesbar
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