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Abschleppkosten auch für Anwohner?
Auch ein Anwohner mit entsprechender Parkberechtigung muß die Abschleppgebühren tragen, wenn er sein Fahrzeug nicht rechtzeitig entfernt, obwohl durch rechtzeitiges Aufstellen von Halteverbotsschildern seitens der Gemeinde die Sperrung der entspr. Flächen aufgrund von Bauarbeiten angekündigt wurde.
Dies gilt auch dann, wenn der Halter aufgrund eines längeren Urlaubs im fraglichen Zeitraum das Fahrzeug nicht entfernen konnte. Vielmehr hätte eine Vertrauensperson während der Abwesenheit auf das Fahrzeug achten müssen.

VGH Baden-Württemberg – Az: 1 S 2659/02