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Vom eigenen Behindertenparkplatz wird man nicht abgeschleppt!Wurde der Behindertenparkausweis
nicht sichtbar im Fahrzeug ausgelegt und das Fahrzeug daher vom dem Halter
zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatz abgeschleppt, so muß der
Halter die Kosten nicht bezahlen. Auch wenn ein Verkehrsverstoß vorlag
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