| Parkbucht teilen? |
| Auch wenn sich zwei (kleine)
Fahrzeuge eine gebührenpflichtige Parkbucht teilen, so ist für
beide Fahrzeuge die Parkgebühr zu zahlen. Das Schild „nur mit Parkschein“
ist nach Ansicht des Gerichts eindeutig genug, um deutlich zu machen, daß
für jedes parkende Fahrzeug die Parkgebühr zu entrichten ist.
OLG Koblenz – Az: 1 Ss 117/03 |