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Parkbucht teilen?

Auch wenn sich zwei (kleine) Fahrzeuge eine gebührenpflichtige Parkbucht teilen, so ist für beide Fahrzeuge die Parkgebühr zu zahlen. Das Schild „nur mit Parkschein“ ist nach Ansicht des Gerichts eindeutig genug, um deutlich zu machen, daß für jedes parkende Fahrzeug die Parkgebühr zu entrichten ist.
OLG Koblenz – Az: 1 Ss 117/03
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