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Durch Falschparken Unfall mit verursacht
Soll ein Parkverbot an einer Bushaltestelle erkennbar das Linksabbiegen von Linienbussen ermöglichen, so trifft einen Falschparker bei einem Verkehrsunfall, für den auch das verkehrswidrige Parken an der Haltestelle ursächlich ist, ein Mitverschulden in Höhe von 30 Prozent.

LG Karlsruhe – Az: 1 S 140/01