| Durch Falschparken Unfall mit verursacht |
| Soll ein Parkverbot an
einer Bushaltestelle erkennbar das Linksabbiegen von Linienbussen ermöglichen,
so trifft einen Falschparker bei einem Verkehrsunfall, für den auch
das verkehrswidrige Parken an der Haltestelle ursächlich ist, ein
Mitverschulden in Höhe von 30 Prozent.
LG Karlsruhe – Az: 1 S 140/01 |