| Abgeschlepptes Auto erst nach einem Monat gefunden – Schadensersatz? |
| Im vorliegenden Fall hatte
ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug verkehrswidrig geparkt. Da ein Aushilfsfahrer
des Abschleppunternehmens den Wagen an einer anderen als der von der Polizei
angegebenen Aufbewahrungsstelle abgestellt hatte, konnte der Standort durch
die Polizei erst nach einem Monat ermittelt werden. Der Fahrzeugeigentümer
verklagte daraufhin das Abschleppunternehmens auf Ersatz der Kosten für
Taxi-, Bahnfahrten, Hotels und Mietwagen (insgesamt ca. 1300 EUR). Da es
sich bei dem Abschleppunternehmen jedoch nur um einen Verwaltungshelfer
zur Erfüllung handelte, war jedoch der falsche Beklagte herangezogen
wurden. Der richtige Beklagte wäre die Polizei gewesen.
AG München - Az.: 141 c 26924/02, 31 S 318/03 |