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Abgeschlepptes Auto erst nach einem Monat gefunden – Schadensersatz?
Im vorliegenden Fall hatte ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug verkehrswidrig geparkt. Da ein Aushilfsfahrer des Abschleppunternehmens den Wagen an einer anderen als der von der Polizei angegebenen Aufbewahrungsstelle abgestellt hatte, konnte der Standort durch die Polizei erst nach einem Monat ermittelt werden. Der Fahrzeugeigentümer verklagte daraufhin das Abschleppunternehmens auf Ersatz der Kosten für Taxi-, Bahnfahrten, Hotels und Mietwagen (insgesamt ca. 1300 EUR). Da es sich bei dem Abschleppunternehmen jedoch nur um einen Verwaltungshelfer zur Erfüllung handelte, war jedoch der falsche Beklagte herangezogen wurden. Der richtige Beklagte wäre die Polizei gewesen.

AG München - Az.: 141 c 26924/02, 31 S 318/03