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Behindertenparkplatz - für wen eigentlich?Die Nutzung von Behindertenparkplätzen
steht auch nicht vollständig Gehunfähigen zu. Im vorliegenden Fall verweigerte das Dortmunder Versorgungsamt einem 67-jährigen Rentner den Vermerk "aG" im Schwerbehindertenausweis, da dieser gemäß Gutachten noch ca. 50 Meter weit gehen könne. Die Ablehnung des Antrages Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |