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Mobilfunknummer an der Autoscheibe als Schutz vor Abschleppen?Das Hinterlegen einer Mobilfunknummer
hinter der Scheibe eines falsch parkenden Wagens ist kein ausreichender
Schutz vor dem Abschleppen des betroffenen Wagens. Im vorliegenden Fall entschied so das Gericht im Falle eine Falschparkers, der sein auf einem Behindertenparkplatz geparktes Fahrzeug mit seiner Visitenkarte ausstattete. Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |