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Parkverstoß im BaustellenbereichWer ein Fahrzeug im durch
mobile Halteverbotstafeln angekündigten absoluten Halteverbot in dem
Bereich geparkt hat, in dem demnächst Bauarbeiten beginnen, hat nicht
nur die Abschleppkosten sondern auch den Schaden, der durch Verzögerung
des Arbeitsbeginns entstanden ist, zu bezahlen. Insbesondere kann Ersatz
von Personal- und Maschinenkosten verlangt werden.
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