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Schwerbehinderte & BehindertenparkplatzVoraussetzung zur Nutzung
eines Behindertenparkplatzes ist, daß der Betroffene sich außerhalb
seines Wagens nur mit fremder Hilfe oder aber mit großen Anstrengungen
fortbewegen kann. Behindertenparkplätze sind somit Personen vorbehalten, die "außergewöhnlich gehbehindert" sind. Es wurde daher im vorliegenden Fall die Klage eines Schwerbehinderten abgewiesen, der die Anerkennung als außergewöhnlich Gebehinderter Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |