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Benachrichtigung eines Falschparkers über angegebene MobiltelefonnummerDas Verwaltungsgericht
Karlsruhe hat entschieden, dass die Vollstreckungsbehörde nicht von
vornherein auf den Versuch einer fernmündlichen Androhung des Abschleppens
nebst Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Wegfahrverpflichtung
verzichten darf, wenn der vollziehbar zum Wegfahren eines unerlaubt parkenden
Fahrzeugs Verpflichtete an ohne weiteres sichtbarer Stelle hinter der Windschutzscheibe
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