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Falschparker haben Mitschuld an UnfallDer Falschparker haftet
nämlich für die Folgen seines Handelns. Im vorliegenden Fall
hatte ein Lastwagen-Fahrer seinen Lkw auf einem Radweg abgestellt. Eine
Radlerin stieß beim Ausweichen auf den Gehsteig mit einer Fußgängerin
zusammen und verletzte sie schwer. Dafür wurden Lastwagen-Fahrer und
Radfahrerin gemeinsam verantwortlich gemacht. Durch den groben Verkehrsverstoß
habe LKW Fahrer den Unfall mit verursacht.
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