| Falschparker haben Mitschuld an Unfall |
| Der Falschparker haftet
nämlich für die Folgen seines Handelns. Im vorliegenden Fall
hatte ein Lastwagen-Fahrer seinen Lkw auf einem Radweg abgestellt. Eine
Radlerin stieß beim Ausweichen auf den Gehsteig mit einer Fußgängerin
zusammen und verletzte sie schwer. Dafür wurden Lastwagen-Fahrer und
Radfahrerin gemeinsam verantwortlich gemacht. Durch den groben Verkehrsverstoß
habe LKW Fahrer den Unfall mit verursacht.
Amtsgericht Dortmund, 109 C 13217/96 |