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Falschparker haben Mitschuld an Unfall
Der Falschparker haftet nämlich für die Folgen seines Handelns. Im vorliegenden Fall hatte ein Lastwagen-Fahrer seinen Lkw auf einem Radweg abgestellt. Eine Radlerin stieß beim Ausweichen auf den Gehsteig mit einer Fußgängerin zusammen und verletzte sie schwer. Dafür wurden Lastwagen-Fahrer und Radfahrerin gemeinsam verantwortlich gemacht. Durch den groben Verkehrsverstoß habe LKW Fahrer den Unfall mit verursacht.

Amtsgericht Dortmund, 109 C 13217/96