Private Unternehmen dürfen
den ruhenden Verkehr nicht überwachen. Für das Einschreiten von
Privatfirmen im Auftrag von Kommunen gibt es keine gesetzliche Grundlage.
Mangels gesetzlicher Ermächtigung ist eine Gemeinde nicht befugt,
Privatleute mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs zu beauftragen,
da dies eine unzulässige Übertragung von Funktionen der
Ermittlung und Verfolgung ist.