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Dürfen Privatfirmen "Knöllchen" verteilen?
Private Unternehmen dürfen den ruhenden Verkehr nicht überwachen. Für das Einschreiten von Privatfirmen im Auftrag von Kommunen gibt es keine gesetzliche Grundlage. Mangels gesetzlicher Ermächtigung ist eine Gemeinde nicht befugt, Privatleute mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs zu beauftragen, da dies  eine unzulässige Übertragung von Funktionen der Ermittlung und Verfolgung ist.

Bayerisches Oberstes Landesgericht, 1 ObOWi282/97