| Bürgerrecht auf Verkehrsschild |
| Es gibt keinen Rechtsanspruch
auf ein bestimmtes Verkehrsschild vor der eigenen Haustür. Im vorliegenden
Fall wollte sich der Kläger ein Parkverbotsschild vor seiner Garagenausfahrt
erstreiten. Es wurde argumentiert, der Kläger könne in der verwinkelten
Altstadt nie in seine Garage fahren, sofern auf der gegenüberliegenden
Straßenseite ein anderes Auto parke. Regelmässig muss er von
Haustür zu Haustür ziehen und die Nachbarn bitten, ihre Autos
umzuparken. Dennoch besteht kein Anspruch auf die Errichtung eines Parkverbotes.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 11 B 96. 2895 |