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Schubsen erlaubt?
Das blockieren eines Parkplatzes erlaubt dem Autofahrer eine drastische Gegenmaßnahme. Das Gericht sprach im vorliegenden Fall einen Autofahrer frei, welcher sich mittels leichten Druck der Stoßstange den Weg eine durch einen Fußgänger blockierte Parklücke ermöglichte. Auch trotz des Schubsens liegt keine Gefährdung des Parkplatzblockierers vor. Ihm muß durch mehrfaches Anhalten nur genügend Zeit zum Ausweichen eingeräumt werden, auf keinen Fall darf der Blockierer jedoch verletzt werden.

Oberlandesgericht Naumburg, 2 SS 54/97