| Schubsen erlaubt? |
| Das blockieren eines Parkplatzes
erlaubt dem Autofahrer eine drastische Gegenmaßnahme. Das Gericht
sprach im vorliegenden Fall einen Autofahrer frei, welcher sich mittels
leichten Druck der Stoßstange den Weg eine durch einen Fußgänger
blockierte Parklücke ermöglichte. Auch trotz des Schubsens liegt
keine Gefährdung des Parkplatzblockierers vor. Ihm muß durch
mehrfaches Anhalten nur genügend Zeit zum Ausweichen eingeräumt
werden, auf keinen Fall darf der Blockierer jedoch verletzt werden.
Oberlandesgericht Naumburg, 2 SS 54/97 |