Restwertausgleichsklausel im Kfz-Leasingvertrag

Verkehrsrecht

Die Verwendung einer Restwertausgleichsklausel in den AGB eines Leasingsvertrags durch einen Leasinggeber ist zulässig. Die Restwertausgleichsgarantie ist eine leasingtypische Konstellation. Die entsprechende Vereinbarung ist im Streitfall auch wirksam Vertragsbestandteil geworden. Eine derartige Vertragsgestaltung ist auf Vollamortisation gerichtet. Berechnungsfaktoren für die Ermittlung der Höhe des etwaigen Restwertausgleichs sind einerseits der vereinbarte und vom Leasingnehmer garantierte Restwert, andererseits der bei der Verwertung des Leasingfahrzeuges erzielte Veräußerungserlös eines Verkaufs zum Händlereinkaufswert.


OLG Frankfurt, 05.12.2013 - Az: 12 U 89/12

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