Die Verwertung am Leasingende

Verkehrsrecht

1. Hat der Leasingnehmer nach dem Leasingvertrag für den kalkulierten Restwert des Leasingguts (hier ein Lkw) einzustehen, trifft den Leasinggeber die vertragliche Nebenpflicht zur bestmöglichen Verwertung des Leasingguts.
2. Es stellt einen Verstoß gegen diese Nebenpflicht dar, wenn zwischen dem Leasinggeber und dem Lieferanten eine Rückkaufvereinbarung besteht, der Leasinggeber am Ende der Laufzeit des Leasingvertrages aber nicht prüft, ob die Ausübung der Rechte aus der Rückkaufvereinbarung für den Leasingnehmer günstig ist.
3. Kauft der Leasinggeber das Leasinggut vom Lieferanten zu den vom Leasingnehmer ausgehandelten Bedingungen, muss der Leasinggeber sich über den genauen Inhalt dieser Bedingungen vergewissern.


OLG Oldenburg, 06.03.2012 - Az: 13 U 4/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.960 Beratungsanfragen

Super schnelle Antwort, sehr netter Kontakt und wirklich hilfreich!
Ich würde mich immer wieder an AnwaltOnline wenden.
Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Schnell, logisch, empathisch.
Die Anwort war rechtlich für mich nicht angenehm.
Frau RA hat das offen und direkt kommuniziert und ...

Verifizierter Mandant