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Rückgabe eines Leasingfahrzeuges ist der Zulassungsstelle mitzuteilenHat der Halter eines Leasingfahrzeuges
sein Fahrzeug zwar nach Beendigung des Leasingverhältnisses an den
Leasinggeber zurückgegeben, dies aber der Zulassungsstelle nicht mitgeteilt,
so ist er gebührenrechtlicher Veranlasser von Amtshandlungen zur zwangsweisen
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