Leasingfahrzeug
mit Qualitätsmängeln - Rücktritt vom Kaufvertrag?
Sofern einem Käufer
eines Leasingfahrzeuges weitere Nachbesserungen nach zahlreichen Beanstandungen
nicht mehr zumutbar sind, ist dieser zum Rücktritt vom Kaufvertrag
berechtigt. Auch wenn grundsätzlich hinsichtlich eines jeden gerügten
Mangels eine zweimalige erfolglose Nachbesserung erforderlich ist, ist
in einem solchen Fall davon auszugehen, dass das Fahrzeug auf Grund von
Qualitätsmängeln als insgesamt mangelhaft einzustufen ist ("Montagsauto").