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Leasingfahrzeug mit Qualitätsmängeln - Rücktritt vom Kaufvertrag?

Sofern einem Käufer eines Leasingfahrzeuges weitere Nachbesserungen nach zahlreichen Beanstandungen nicht mehr zumutbar sind, ist dieser zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Auch wenn grundsätzlich hinsichtlich eines jeden gerügten Mangels eine zweimalige erfolglose Nachbesserung erforderlich ist, ist in einem solchen Fall davon auszugehen, dass das Fahrzeug auf Grund von Qualitätsmängeln als insgesamt mangelhaft einzustufen ist ("Montagsauto").
KG, 27.7.2009 - Az: 12 U 35/08
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