![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Mehrwertsteuer bei Schadensersatzleistung an Leasinggesellschaft?Es wird daran festgehalten,
dass Schadensersatzleistungen, die der Leasingnehmer nach einer von ihm
schuldhaft veranlassten außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrages
zu erbringen hat, ohne Umsatzsteuer zu berechnen sind, weil ihnen eine
steuerbare Leistung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) nicht gegenübersteht
und der Leasinggeber deshalb Umsatzsteuer auf sie nicht zu entrichten hat.
Nichts anderes gilt für den leasingtypischen Ausgleichsanspruch des Leasinggebers, der auf Ausgleich seines noch nicht amortisierten Gesamtaufwandes zum Zeitpunkt einer ordentlichen Kündigung, einer nicht durch den Leasingnehmer schuldhaft veranlassten außerordentlichen Kündigung oder einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages gerichtet ist. |