| Leasingvertrag und Mehrkilometerausgleich bei Kündigung |
| Wird ein Leasingvertrag
vorzeitig beendet, so kann der Leasinggeber bei Überschreitung der
festgelegten Kilometerlaufleistung einen vereinbarten Mehrkilometerausgleich
im Rahmen der Berechnung des
Nichterfüllungsschadens verlangen. Bei Bestimmung des Fahrzeugwertes ist hierzu jedoch nicht die tatsächliche, sondern die um die auszugleichende Laufleistung verminderte Laufleistung zu verwenden. Eine Klausel in den AGB, nach der der Restwert bei vorzeitiger Vertragsbeendigung mit einem starren Prozentsatz des Einstandspreises festgesetzt wird, ist unwirksam, da dies den Leasingnehmer unangemessen benachteiligt. OLG Dresden, 9.2.2007 - Az: 8 U 2197/06 |