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Leasingfahrzeug nach Kündigung nicht zu billig verkaufen!

Wird ein Leasingvertrag vorzeitig beendet, so ist das Leasingfahrzeug vom Leasinggeber bestmöglich zu verwerten. Der Erlös wird unkostenmindernd angerechnet. Kommt der Leasinggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so führt dies i.a. zum Verlust von Schadensersatzansprüchen.

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