Im vorliegenden Fall hatte
der Leasingnehmer ausdrücklich einen Passus aufnehmen lassen, nach
welchem für Mehrkilometer keine Zahlung zu leisten sei. Als der Vertrag
abgelaufen war, berief sich die Gesellschaft indes auf eine Formularklausel,
nach welcher für jeden über die vereinbarte Laufzeit hinausgehenden