Ablesen der Uhrzeit - Verstoß gegen Handy-Verbot!

Verkehrsrecht

Aufgrund der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung ist von einer verbotswidrigen Benutzung gemäß § 23 Ia StVO auszugehen, wenn die beanstandete Handlung des Betroffenen einen Bezug zu einer der Funktionen des Geräts hat.

Nicht erfasst werden ausschließlich Handlungen, die keinen Zusammenhang zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung aufweisen wie beispielsweise das bloße Aufheben oder Umlagern (OLG Düsseldorf, 05.10.2006 - Az: IV Ss OWi 134/06).

Wird jedoch wie im vorliegenden Fall das Mobiltelefon aufgenommen, um die Uhrzeit abzulesen, liegt eindeutig ein Verstoß gegen § 23 Ia StVO vor.


OLG Zweibrücken, 27.01.2014 - Az: 1 SsRs 1/14, 1 Ss Rs 1/14

ECLI:DE:POLGZWE:2014:0127.1SSRS1.14.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.688 Beratungsanfragen

Schnelle kompetente Erklärung des Sachverhaltes .
Angebot wurde vorher unterbreitet.
Damit kann jeder entscheiden ob er es annimmt oder ...

Kleffe, Großenhain

Die Beratung war schnell und gut und hat verhindert, weiteres unnötiges Geld und vor allem Zeit in den Vorgang zu stecken der zwar berechtigt war ...

Verifizierter Mandant