Handyverstoß und die Beweiskraft der Anzeige durch Polizeibeamten

Verkehrsrecht

Wenn ein Polizeibeamter sich an einen Handyverstoß nicht mehr erinnern kann und auf die von ihm erstattete Anzeige Bezug nimmt, muss der Tatrichter klären, ob der Polizeibeamte die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernimmt, in welcher Weise er bei der Anzeigeerstattung beteiligt gewesen ist und ob und inwieweit ein Irrtum ausgeschlossen ist und warum es verständlich erscheint, dass der Polizeibeamte den Vorfall nicht mehr in Erinnerung hat, falls insoweit Zweifel einsetzen können.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.959 Beratungsanfragen

ich danke für die umfangreiche und gut verständliche Aufklärung meiner Anfrage

Verifizierter Mandant

Wir erhielten zur unserer Anfrage eine sehr hilfreiche und ausführliche schriftliche Beratung von Herrn Rechtsanwalt Voß.

Verifizierter Mandant