Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 359.877 Anfragen

Geschwindigkeitsbeschränkung „Mo. - Sa., 7 - 18 h“ auch an Feiertagen?

Verkehrsrecht

Nach Auffassung des Gerichts gilt die mit Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung am Tattag, dem Feiertag Christi Himmelfahrt, nicht. Vielmehr war davon auszugehen, dass die übliche innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h, die nicht durch besondere Zeichen 274 vorgegeben zu werden braucht, sondern sich unmittelbar aus § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO ergibt, betrug. Diese war vom Betroffenen nicht überschritten worden.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.877 Beratungsanfragen

Schnelle kompetente Beratung und Lösungsvorschläge. Gerne wieder wenn erforderlich

Verifizierter Mandant

Typisches Juristendeutsch. Für nicht Juristen schwer verständlich. Keine klare Aussage, was zu tun ist, oder ob man die Angelegenheit auf sich ...

Verifizierter Mandant