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Aufklärungspflicht über die Funktion einer Geschwindigkeitsmessanlage

Verkehrsrecht

Wird die Geschwindigkeit mittels eines sog. standardisierten Messverfahrens (hier: TraffiStar S 330) festgestellt, ist das Gericht nicht gehalten, Beweisanträgen, die auf die Funktionsunfähigkeit der (hier: stationären) Geschwindigkeitsmessanlage abzielen, nachzugehen, wenn die ordnungsgemäße Funktion der Messanlage unter Aneinanderreihung physikalisch möglicher Störquellen ohne weiteren konkreten Vortrag lediglich angezweifelt wird.

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