Geschwindigkeitsüberschreitung: Voraussetzung für die Ahndung als vorsätzliche Ordnungswidrigkeit

Verkehrsrecht

Es kann davon ausgegangen werden, dass ordnungsgemäß aufgestellte Vorschriftszeichen von Verkehrsteilnehmern in aller Regel wahrgenommen werden. Daher braucht die Möglichkeit, dass der Betroffene das Vorschriftszeichen übersehen hat, nur in Rechnung gestellt zu werden, wenn sich hierfür Anhaltspunkte ergeben.

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Joachim von Gottberg, Berlin

Ich bin mit allem sehr zu frieden. Freue mich auch über das Ergebnis. Insgeheim muss ich jetzt doch über diese Angelegenheit lachen :-))

Gabriele Fuchs, Berlin