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Beweiskraft von Radarfotos und kein Ende

Das Gericht vertritt die Auffassung, das Radarfotos als Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung verwertet werden dürfen. § 100 h StPO stellt eine ausreichende Grundlage für Geschwindigkeitsmessungen dar und sind deshalb vom Gericht auch entsprechend zu berücksichtigen. Die Möglichkeit, dass die Geschwindigkeitsmessung aus fiskalischen Interessen durchgeführt wurde,
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