Geschwindigkeitsbeschränkung
endet mit Kreisverkehr
Wird kurz vor der Einfahrt
eines außerörtlichen Kreisverkehrs eine Geschwindigkeitsbeschränkung
durch ein Verkehrsschild angeordnet, so gilt diese nach Verlassen des Kreisverkehrs
nicht mehr fort. Ein anderes gilt nur dann, wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung
durch ein weiteres Verkehrsschild erneut angeordnet wird.