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Geschwindigkeit immer den Straßenverhältnissen anpassen!
Hat ein Fahrer auf einem ländlichen Nebenweg die Geschwindigkeit nicht an die Straßenverhältnisse angepasst, so kann von der Gemeinde im Fall einer Fahrzeugbeschädigung kein Schadensersatz verlangt werden. Ein Fahrer muss insbesondere auf einer durch landwirtschaftliches Gebiet führenden untergeordneten Straße mit geringer Verkehrsbedeutung, die ersichtlich kein befestigtes Bankett besitzt mit Beschädigungen der Fahrbahndecke rechnen.

LG Coburg, 29.8.2008 - Az: 13 O 17/08