| Geschwindigkeit immer den Straßenverhältnissen anpassen! |
| Hat ein Fahrer auf einem
ländlichen Nebenweg die Geschwindigkeit nicht an die Straßenverhältnisse
angepasst, so kann von der Gemeinde im Fall einer Fahrzeugbeschädigung
kein Schadensersatz verlangt werden. Ein Fahrer muss insbesondere auf einer
durch landwirtschaftliches Gebiet führenden untergeordneten Straße
mit geringer Verkehrsbedeutung, die ersichtlich kein befestigtes Bankett
besitzt mit Beschädigungen der Fahrbahndecke rechnen.
LG Coburg, 29.8.2008 - Az: 13 O 17/08 |