| Geschwindigkeitsmessung per Fahrtenschreiber |
| Die Auswertung eines Fahrtenschreibers
kann die Feststellung eines Geschwindigkeitsverstoßes stützen.
Das Gericht kann von der Hinzuziehung eines Sachverständigen absehen,
wenn die Aufzeichnungen deutlich sind und ohne weiteres vom Schaublatt
abgelesen werden können. Zum Ausgleich von Fehlerquellen ist jedoch
ein Toleranzwert i.H.v. 6 km/h abzuziehen.
OLG Bamberg, 26.10.2007 - Az: 2 Ss OWi 843/07 |