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Hälftige Mithaftung bei unverschuldetem Unfall mit Tempo 200Bei Abwägung der beiderseitigen
Betriebsgefahr bei einem Fahrspurwechsel und einer Geschwindigkeit von
200 km/h ergibt sich eine hälftige Mitverursachung, da die Überschreitung
der Richtgeschwindigkeit um 70 km/h besonders ins Gewicht fällt. Diese
dient gerade dazu, Gefahren zu mindern, die erfahrungsgemäß
aus der hohen Geschwindigkeit resultieren.
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