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Kein Augenblicksversagen bei Leuchtanzeige!Die Annahme eines Augenblickversagens
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist dann regelmäßig
ausgeschlossen, wenn eine sich über mehrerer Fahrbahnen erstreckende
hochgestellte Leuchtanzeige, die die Geschwindigkeit nach den Verkehrsverhältnissen
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