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Kein Augenblicksversagen bei Leuchtanzeige!

Die Annahme eines Augenblickversagens bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist dann regelmäßig ausgeschlossen, wenn eine sich über mehrerer Fahrbahnen erstreckende hochgestellte Leuchtanzeige, die die Geschwindigkeit nach den Verkehrsverhältnissen
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