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Für Sprinter ist bei 80 Schluß!Lieferwagen mit abgetrennter
Ladefläche wie z.B. der Mercedes Sprinter sind straßenverkehrsrechtlich
Lastkraftwagen - auch dann, wenn diese im Fahrzeugbrief als Personenkraftwagen
bezeichnet werden. Es kommt bei der Beurteilung auf die konkrete Bauart,
Ausstattung und Einrichtung an. Für solche Lieferwagen Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |