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50%ige Geschwindigkeitsüberschreitung - VorsatzWird die außerorts
zulässige Höchstgeschwindigkeit um gut 50% überschritten,
so ist es naheliegend, daß die Geschwindigkeitsübertragung dem
Fahrer bewußt ist. Somit kann bei Hinzutreten weiterer Umstände
von Vorsatz ausgegangen werden.
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