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50%ige Geschwindigkeitsüberschreitung - Vorsatz

Wird die außerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit um gut 50% überschritten, so ist es naheliegend, daß die Geschwindigkeitsübertragung dem Fahrer bewußt ist. Somit kann bei Hinzutreten weiterer Umstände von Vorsatz ausgegangen werden.

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