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Augenblicksversagen, wenn Ortsschild übersehen wurde
Wurde ein Ortsschild übersehen und drängte sich aufgrund der äußeren Umstände nicht auf, daß sich der Fahrer im Ortsbereich befand, so kann ein Augenblicksversagen angenommen und von einem Fahrverbot absehen werden, welches andernfalls aufgrund der vorliegenden Geschwindigkeitsüberschreitung vorgesehen wäre.

OLG Dresden, 2.6.2005 – Az: Ss (OWi) 249/05