| Augenblicksversagen, wenn Ortsschild übersehen wurde |
| Wurde ein Ortsschild übersehen
und drängte sich aufgrund der äußeren Umstände nicht
auf, daß sich der Fahrer im Ortsbereich befand, so kann ein Augenblicksversagen
angenommen und von einem Fahrverbot absehen werden, welches andernfalls
aufgrund der vorliegenden Geschwindigkeitsüberschreitung vorgesehen
wäre.
OLG Dresden, 2.6.2005 – Az: Ss (OWi) 249/05 |