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Tempo 30 wegen Verkehrsunfällen – Zeitdifferenzierung?
Wird die Geschwindigkeit auf einer innerstädtischen Straße aufgrund der Verkehrsunfallzahlen auf 30 km/h beschränkt, so ist zu beachten, wenn sich fast alle Unfälle tagsüber ereignen. In diesem Fall muß eine nach Tageszeiten differenzierte Regelung erfolgen.

VG Berlin, 24.11.2004 - Az: VG 11 A 717.04