| Tempo 30 wegen Verkehrsunfällen – Zeitdifferenzierung? |
| Wird die Geschwindigkeit
auf einer innerstädtischen Straße aufgrund der Verkehrsunfallzahlen
auf 30 km/h beschränkt, so ist zu beachten, wenn sich fast alle Unfälle
tagsüber ereignen. In diesem Fall muß eine nach Tageszeiten
differenzierte Regelung erfolgen.
VG Berlin, 24.11.2004 - Az: VG 11 A 717.04 |