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Geschwindigkeit nicht angepaßt – Haftung bei Unfall?
Fährt ein Autofahrer an einer unübersichtlichen Straßenstelle, ohne sein Tempo entsprechend anzupassen, weiter, so ist er für einen Unfall auf einer Ölspur haftbar. Kann die Verkehrslage nicht sicher beurteilt werden, so ist die Geschwindigkeit zu reduzieren. Im vorliegenden Fall hatte dies der Fahrer nicht getan, obwohl er bereits ca. 2 km vor der Unfallstelle bemerkte, daß mehrere Fahrzeuge angehalten hatten. In der Folge kam er auf einer Ölspur ins Schleudern und kollidierte mit den bereits stehenden Fahrzeugen.

OLG Saarbrücken - Az: 4 U 313/04-35/05