| Geschwindigkeit nicht angepaßt – Haftung bei Unfall? |
| Fährt ein Autofahrer
an einer unübersichtlichen Straßenstelle, ohne sein Tempo entsprechend
anzupassen, weiter, so ist er für einen Unfall auf einer Ölspur
haftbar. Kann die Verkehrslage nicht sicher beurteilt werden, so ist die
Geschwindigkeit zu reduzieren. Im vorliegenden Fall hatte dies der Fahrer
nicht getan, obwohl er bereits ca. 2 km vor der Unfallstelle bemerkte,
daß mehrere Fahrzeuge angehalten hatten. In der Folge kam er auf
einer Ölspur ins Schleudern und kollidierte mit den bereits stehenden
Fahrzeugen.
OLG Saarbrücken - Az: 4 U 313/04-35/05 |