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Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren – kräftiger Abzug!Es ist nicht zu beanstanden,
wenn bei einer Geschwindkeitsmessung durch Nachfahren die nachfolgenden
Abzüge erfolgen: - Technische Gesamtfehler (Tachoabweichung etc.): 10% zzgl. 4 km/h - Weitere 3% der verbleibenden Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |