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Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren – kräftiger Abzug!

Es ist nicht zu beanstanden, wenn bei einer Geschwindkeitsmessung durch Nachfahren die nachfolgenden Abzüge erfolgen: 

- Technische Gesamtfehler (Tachoabweichung etc.): 10% zzgl. 4 km/h
- Weitere 3% der verbleibenden
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