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Nachfahren bei Dunkelheit - Toleranzabzug von 20%
Fuhr die Polizei nächtens einem Verkehrsteilnehmer nach, um eine Geschwindigkeitsüberschreitung nachzuweisen, so ist aufgrund der zahlreichen Fehlermöglichkeiten insbes. bei höheren Geschwindigkeiten ein Toleranzabzug von 20% notwendig.

OLG Celle - Az: 211 Ss 34/04